Rundum-Schutz
Wenn Sie neben der Pflegezusatzversicherung auch eine Pflegepflichtversicherung bei der Generali haben, müssen Sie nichts unternehmen. Die Leistungen aus Ihrer Pflegezusatzversicherung zahlen wir ohne weiteren Antrag neben den Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung aus.
Besitzen Sie jedoch keine Pflegepflichtversicherung bei der Generali, funktioniert die Beantragung von Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung wie nachfolgend beschrieben:
Senden Sie uns die Unterlagen zu, sobald Ihnen diese vorliegen, damit wir die Leistungen ab Beginn der Pflegebedürftigkeit bzw. des tariflich vereinbarten Leistungsbeginns1) zahlen können.
Bitte beachten Sie, dass es ggf. zu Rückfragen kommt, sofern wir die Unterlagen nicht vollständig erhalten.
Bitte informieren Sie uns über Änderungen der Pflegeeinstufung, damit wir Ihren Leistungsanspruch prüfen und ändern können.
Hierzu reicht es aus, wenn Sie uns eine Kopie der neuen Leistungsmitteilung Ihrer Pflegepflichtversicherung sowie eine Kopie des Gutachtens einreichen.
1) Beim PflegeBahr und PflegePlus bestehen Wartezeiten ab Tarifbeginn von 5 und 1 Jahr. Bitte reichen Sie uns 4 Wochen vor Ablauf die genannten Unterlagen zur Prüfung ein.