Rundum-Schutz
„Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge.
Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt. Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, dass die Psyche (Seele) einen schädigenden Einfluss auf das Soma (Körper) hat.“ (Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen)
Derzeit werden drei wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren mit verschiedenen Behandlungsmethoden unterstützt:
Folgende niedergelassene approbierte Ärzte:
Folgende nicht ärztliche Therapeuten:
Diese müssen niedergelassen, approbiert und im Arztregister eingetragen sein.
Bitte melden Sie sich bei uns, sofern eine Therapie geplant ist, damit wir Ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen können.
Sofern Ihr Tarif eine Kostenerstattung für die Psychotherapie vorsieht, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihrem Therapeuten zur Prüfung unserer Leistungspflicht:
Sobald wir die Informationen erhalten haben, prüfen wir Ihren Leistungsanspruch. Wichtig ist, dass die Therapie medizinisch notwendig ist. Wenn wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Bitte beachten Sie zudem, dass auch bei Therapien, die bisher ohne Zusage erstattet wurden, eine Prüfung der weiteren Leistungspflicht möglich ist. Sollte bei Ihnen keine schriftliche Zusage vorliegen, melden wir uns im Therapieverlauf unaufgefordert bei Ihnen.
In der Corona-Pandemie haben Sonderregelungen für Telemedizin in der Psychotherapie dazu beigetragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Zum 1. Januar 2022 entsteht eine dauerhafte Grundlage für die psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten von Privatversicherten mittels Videoübertragung.
Voraussetzung für die Kostenübernahme der ambulanten Psychotherapie durch einen nicht ärztlichen Psychotherapeuten ist, dass dieser über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Dies können wir nur mit dem entsprechenden Nachweis nachvollziehen. Alternativ kann die Arztregisternummer auf unserem Fragebogen ausgefüllt werden.
Zur Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir folgende Unterlagen von Ihrem Therapeuten:
Sobald wir die Informationen erhalten haben, prüfen wir Ihren verlängerten Leistungsanspruch. Wichtig ist, dass die Therapie weiterhin medizinisch notwendig ist. Wenn wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Probatorische Sitzungen sind sogenannte "Kennenlernsitzungen" und ein Teil der Psychotherapie. Diese Sitzungen werden auf das jährliche Behandlungskontingent angerechnet.
Beispiel: Hat der Versicherte 30 Sitzungen in seinem Tarif abgedeckt und fünf probatorische Sitzungen in Anspruch genommen, dann stehen ihm noch 25 Psychotherapiesitzungen im aktuellen Kalenderjahr zur Verfügung.
Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen werden die Eltern oder Verwandten mit einbezogen. Diese Sitzungen werden auf das Kontingent des Kindes angerechnet.
Ja. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen zur weiteren Prüfung:
Die Kosten für die angeforderten Unterlagen übernehmen wir. Den Bericht für den Gutachter kann der Therapeut mit der Ziffer 808 nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnen.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Team ambulante Psychotherapie
Telefonnummer: 0221 1636-5081
Faxnummer: 0221 1636-2510
E-Mail: ambulant-gesundheit@generali.com
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.