Rundum-Schutz
Ein komplizierter Beinbruch, ein schwerer Unfall oder ein Herzinfarkt – verschiedene Krankheitsfälle, die eines gemeinsam haben: Nach einem Krankenhausaufenthalt erfordern sie in der Regel eine Anschlussheilbehandlung. Die Anschlussheilbehandlung ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgt. Sie muss innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung beginnen.
Dann ist es wichtig, im Vorfeld die schriftliche Kostenzusage von uns einzuholen. So können wir prüfen, ob die vereinbarten Leistungen übernommen werden, und sicherstellen, dass keine Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Bitte warten Sie daher auf jeden Fall unsere schriftliche Information ab, bevor Sie mit der Anschlussheilbehandlung beginnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für diese Maßnahmen. Wir prüfen gerne für Sie, ob dort ein Leistungsanspruch besteht. Bitte drucken Sie dazu die Einwilligungserklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung aus und schicken uns diese unterschrieben zu. Über das Ergebnis werden wir Sie informieren.
Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung durch die Deutsche Rentenversicherung haben, prüfen wir gerne, welche Kosten wir übernehmen. Dazu benötigen wir von Ihrem behandelnden Krankenhaus den medizinischen Kostenübernahmeantrag für die Anschlussheilbehandlung. Der Sozialdienst im Krankenhaus wird Ihnen bei der Antragstellung sicherlich weiterhelfen.
Team Stationär
Telefonnummer 0221 1636-2913
Faxnummer 0221 1636-2560
E-Mail: stationaer@generali.com
Erkrankungen können jeden treffen. Insbesondere schwere oder langwierige Erkrankungen können das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen. Oft kann hier eine stationäre Rehabilitation helfen.
Dann ist es wichtig, im Vorfeld die schriftliche Kostenzusage von uns einzuholen. So können wir prüfen, ob die vereinbarten Leistungen übernommen werden, und sicherstellen, dass keine Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Bitte warten Sie daher auf jeden Fall unsere schriftliche Information ab, bevor Sie mit der Rehabilitation beginnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für diese Maßnahmen. Wir prüfen gerne für Sie, ob dort ein Leistungsanspruch besteht. Bitte drucken Sie dazu die Einwilligungserklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung aus und schicken uns diese unterschrieben zu. Über das Ergebnis werden wir Sie informieren.
Auch die berufsständischen Versorgungswerke kommen als Kostenträger für Rehabilitationen in Frage. Wenn Sie bei einem berufsständigen Versorgungswerk versichert sind, erkundigen Sie sich bitte dort, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Wenn Sie bei keiner der oben genannten Institutionen einen Anspruch auf Kostenerstattung haben, prüfen wir gerne, welche Kosten wir übernehmen. Dazu benötigen wir von Ihrem behandelnden Facharzt einen ausführlichen Bericht mit folgenden Angaben:
Team Stationär
Telefonnummer 0221 1636-2913
Faxnummer 0221 1636-2560
E-Mail: stationaer@generali.com