Rundum-Schutz
Das Krankenhaus rechnet die Unterbringungskosten während eines stationären Aufenthaltes direkt mit uns ab, wenn Sie Ihre Generali Card im Krankenhaus vorlegen. Sollten Sie die Generali Card einmal nicht griffbereit haben, ist das auch kein Problem. Geben Sie bitte bei Aufnahme im Krankenhaus an, dass Versicherungsschutz bei Generali besteht. Das Krankenhaus wird sich dann mit uns in Verbindung setzen.
In der Regel ist es nicht notwendig, uns einen Krankenhausaufenthalt vorab anzukündigen. Lediglich in den sogenannten gemischten Kliniken – das sind solche Häuser, die neben regulären stationären Krankenhaus-Behandlungen auch Kuren, Sanatoriums-Behandlungen und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen durchführen – besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn wir Ihnen vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage gegeben haben. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unseren Kundenservice.
Von den im Krankenhaus behandelnden Ärzten erhalten Sie Rechnungen, die Sie bitte selbst bezahlen und dann zur Erstattung im Original oder über die GesundheitsApp, bei uns einreichen.
Das versicherte Krankenhaustagegeld wird für die Dauer eines stationären Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Um es zahlen zu können, benötigen wir einen Nachweis des Krankenhauses, dem zu entnehmen ist, in welchem Zeitraum und wegen welcher Diagnose die stationäre Behandlung stattfand.
Falls ein Aufenthalt in einer gemischten Klinik geplant ist, ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld unsere schriftliche Leistungszusage einholen (siehe auch: Was muss ich beachten, wenn eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist?).
Hier gelangen Sie direkt zum Formular Krankenhausaufenthalt zum Krankenhaustagegeld , mit dem das Krankenhaus die Behandlung bestätigen kann.
Bei bestimmten Krankheitsbildern sind im Anschluss an die akute Krankenhausbehandlung weitere Behandlungsmaßnahmen erforderlich, um die Krankheit zu heilen oder zu bessern. Diese Anschlussheilbehandlungen werden meist in sogenannten gemischten Kliniken durchgeführt. Das sind Häuser, die sowohl krankenhausmäßige stationäre Heilbehandlungen als auch Kur- und Sanatoriums-Behandlungen durchführen.
Die Erstattung der Kosten für eine medizinisch notwendige krankenhausmäßige Anschlussheilbehandlung und die Zahlung des Krankenhaustagegeldes sind bei Generali grundsätzlich unproblematisch. Allerdings erfordern sie nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zwingend eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers.
Unsere Empfehlung: Falls eine AHB ansteht, sollten Sie oder die Sozialstation des Akutkrankenhauses am besten gleich mit uns Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiter unseres Teams für stationäre Behandlungen helfen im Fall einer bevorstehenden AHB gerne weiter (Faxnummer: 0221 1636-2560).