Wann ist Laubräumen Pflicht?

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Wann du wo Herbst­laub fegen musst

Im Herbst färben sich die Blätter bunt. Sobald sie vom Baum fallen und auf Gehwegen liegen bleiben, werden sie – besonders in der nassen Jahreszeit –schnell zur Gefahr für alle Fußgänger: Sie könnten auf den Blättern ausrutschen. Gibt es eine Pflicht, das Laub zu fegen, und wer ist dafür zuständig? Bist du als Besitzer einer Immobilie verpflichtet, das Herbstlaub von Bäumen deiner Nachbarn zu kehren, das in deinen Garten geweht wurde? Bei dieser Frage kommt es oft genug zu Streit – vielleicht auch in deiner Straße. Wann du wo zum Laubrechen greifen solltest, das erklären wir dir hier.

  • Herbstlaub entfernen: Wann und wo hängt davon ab, welche Regeln in deiner Gemeinde gelten.
  • Wenn das Laub von fremden Bäumen auf deinem Grundstück landet, bist du verpflichtet, es zu räumen.
  • Für die Entsorgung der Blätterberge gibt es mehrere Möglichkeiten: eine Ecke im Garten, Kompost oder der städtische Bauhof.

Starker Laubfall bedeutet Räumpflicht

Keine Frage, für den Winterdienst gibt es in jeder Stadt Pflichten, wann du wo Schnee und Eis entfernen solltest, damit Fußgänger und Radfahrer auf dem Gehweg nicht ausrutschen. Aber bist du auch verpflichtet, das Laub zu räumen? Die sogenannte Räumpflicht für Straßen und Gehwege liegt normalerweise bei der Stadt oder der Gemeinde, aber diese haben sie oft auf die Hausbesitzer übertragen. Diese sind dafür zuständig, für einen geräumten Gehweg vor dem eigenen Haus zu sorgen. Bevor du mit dem Kehren beginnst, erkundige dich bei deiner Stadtverwaltung, wie die Aufgaben bei dir rechtlich verteilt sind.

Zuständig sind Vermieter oder Mieter

Die Pflicht zum Laubräumen erstreckt sich auf Bürgersteige und Hauszugänge. Sie obliegt in der Regel gemäß Gemeindesatzung dem Grundstückseigentümer. Hast du Mieter im Haus? Dann hast du als Vermieter das Recht, mit ihnen eine Räumungsvereinbarung abzuschließen. Das sollte dann auch so im Mietvertrag festgehalten werden. Das gilt auch für den Winterdienst. Damit bist du für die sogenannte Verkehrssicherheit zuständig. Wenn du das Laub liegen lässt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld verbunden sein kann. Das Bußgeld reicht, je nach Bundesland, von 500 bis 50.000 Euro.

Wie oft du Laubfall kehren musst

Herabgefallenes Laub musst du spätestens dann fegen, wenn sich auf den Wegen eine geschlossene Decke gebildet hat. Damit wäre ein normales Maß überschritten. Da im Herbst durch Wind immer wieder neu Blätter fallen, ist es nicht möglich, die Wege stets komplett von Blättern freizuhalten. Feuchtes oder gefrorenes Laubwerk hat erhöhten Reinigungsaufwand und -bedarf: Dann solltest du zügig zum Besen greifen und kehren. Wie häufig du Herbstlaub räumen musst, ist aber nicht genau definiert.

An Werktagen und auch am Samstag gilt es von 7 bis 20 Uhr, gefallenes Laub zu entfernen, wenn es zu einer gefährlichen Rutschbahn wird. An Sonn- und Feiertagen reicht der Zeitraum von 9 bis 20 Uhr. Erkundige dich bei deiner Gemeinde oder Stadt, wie die genauen Räumpflichten definiert sind. So hat das Landgericht Coburg entschieden, dass gefallene Blätter nicht ständig geräumt werden müssen und lediglich „im Rahmen des Zumutbaren“ (Az. 14 0 742/07). Das Landgericht Frankfurt hat außerdem entschieden, dass Fußgänger und Radfahrer vor 7 Uhr morgens nicht damit rechnen können, dass Laub bereits entfernt wurde.

Schnee zu schippen, ist während des Winters sicher anstrengender, als Blattwerk zu kehren. Ist das Laub trocken, kann dir ein Laubsauger oder Laubbläser gute Dienste leisten. Allerdings musst du dich an die Lärmschutzverordnung halten. Du solltest beachten, dass es nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist, mit diesen hilfreichen Gartengeräten zu arbeiten. Da sie eine gewisse Lautstärke erreichen, dürfen sie werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Sind die Geräte mit einem Umweltzeichen versehen und deshalb leise, können sie durchgehend von 7 bis 20 Uhr genutzt werden.

Streit um das Herbstlaub des Nachbarn

Du hast als Eigentümer eines Hauses in deinem Garten gar keine eigenen Bäume und trotzdem liegen dein Hauseingang und der Gehweg immer wieder voller Laub? Das passiert zwangsläufig und mag dich womöglich ärgern, aber trotzdem bist du in der Pflicht. In diesem Fall gilt: Die allgemeine Räumpflicht schließt fremdes Laub ein, das von den angrenzenden Grundstücken zu dir fliegt. Du kannst die anderen Anlieger deiner Straße deshalb nicht auffordern, ihre eigenen Blätter zu kehren. Das gilt auch für Bäume, die der Gemeinde gehören und deren Blätter auf dein Grundstück wehen.

Wenn es zu einem Unfall kommt

Egal ob Fahrradfahrer oder Fußgänger: Da unter Laubwerk immer wieder Risiken lauern, solltest du keinesfalls sorglos in eine Laubschicht fahren oder gehen. Auch unter trockenen Blättern kann sich feuchtes oder gefrorenes Laub verbergen und zu einem Unfall führen. Eine gewisse Eigenverantwortung ist also während der kalten Jahreszeit durchaus angebracht. Deshalb beschäftigen Schadensersatzansprüche und Streit um Schmerzensgeld die Gerichte oft sehr lang. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt der Klage einer Klägerin nicht stattgegeben, die über ein Hindernis fiel, das sich unter einer Laubschicht befand. Die Begründung: Fußgängern muss bewusst sein, dass sich unter Blattwerk Stufen oder Vertiefungen befinden können (Az. 1 U 301/07).

Welche Versicherung muss einspringen?

Kommt es zu einem Unfall, solltest du dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen. Bei einer Immobilie, die du selber nutzt, deckt die private Haftpflichtversicherung den Schaden ab, falls in deinem Vertrag dieser Baustein vorhanden ist. Bei einer vermieteten Immobilie greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für Mieter ist ebenfalls die private Haftpflichtversicherung zuständig.

Laub entsorgen: Wohin damit?

Wenn du umweltfreundlich denkst, dann gibt es eine gute Lösung: Lass einige Laubhaufen in deinem Garten liegen. Das dient der Natur, denn Igel und viele andere kleine Tiere nutzen die Blätter gern als Schlafquartier oder Unterschlupf bei schlechtem Wetter. Du hast zu viel Laub, da vom Grundstück des Nachbarn oder von der Straße jede Menge Blätter in deinen Garten fliegen? Dann hast du mehrere Möglichkeiten: Gut geeignet ist ein Komposthaufen oder eine Biotonne. Sollte das in deinem Garten nicht gehen, erkundige dich bei der zuständigen Verwaltung nach Sammelstellen für Grünabfälle. Viele Städte bieten aber auch Laubsäcke an, die du gegen eine geringe Gebühr kaufen und dann gefüllt vor die Tür stellen kannst. Weitere Informationen bekommst du bei deiner Gemeinde. Keinesfalls darfst du das Laub auf die Fahrbahn fegen, es in einem Wald entsorgen oder verbrennen.

Fazit

Bei starkem Laubfall gilt grundsätzlich die Räumpflicht. Du musst die Zuwege auf deinem Grundstück sowie den Gehweg vor deinem Grundstück räumen, aber du brauchst nur im Rahmen des Zumutbaren zu reinigen. Rutschige Wege durch nasse Blätter sind für Anwohner und andere Passanten gefährlich und du musst bei Schäden haften. Mieter können im Mietvertrag grundsätzlich verpflichtet werden, das Laub zu beseitigen. Das gilt auch, um im Winter bei Eis und Schnee zu streuen. Lass dich wegen einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei der Generali beraten.

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